Erfahrungsgemäß werden jährlich Unterstützungsleistungen wie Wohngeld lediglich von einem Teil derjenigen Haushalte/Familien beantragt, die anspruchsberechtigt sind. Zudem hat sich zum 01.01.2023 der Empfänger*innenkreis der Wohngeldberechtigten aufgrund der Energiepreiskrise noch einmal deutlich erhöht.
In den kommenden Wochen möchten wir beispielhaft ein paar Familien vorstellen, die Anspruch auf Wohngeld haben.
Das AWO Büro KINDER(ar)MUT unterstützt Familien bei der Antragstellung.
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Anspruch auf Wohngeld prüfen + Wohngeld beantragen
Erfahrungsgemäß werden jährlich Unterstützungsleistungen wie Wohngeld lediglich von einem Teil derjenigen Haushalte/Familien beantragt, die anspruchsberechtigt sind. Zudem hat sich zum 01.01.2023 der Empfänger*innenkreis der Wohngeldberechtigten aufgrund der Energiepreiskrise noch einmal deutlich erhöht.
In den kommenden Wochen möchten wir beispielhaft ein paar Familien vorstellen, die Anspruch auf Wohngeld haben:
Familie A. mit 4 Personen aus Potsdam (Mietstufe 4):
Familie A. zahlt monatlich 1000 Euro Kaltmiete. Der Vater verdient monatlich 1738 Euro brutto, die Mutter 1664 Euro brutto. Sie haben beide Abzüge für Einkommenssteuer, gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Rentenversicherung. Beide Kinder (8 und 16 Jahre alt) gehen zur Schule.
Die Familie hat Anspruch auf WOHNGELD.
Da die Familie Wohngeld bezieht, besteht für die Kinder Anspruch auf LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE (BuT) – Kosten für Mittagsverpflegung, für ein- und mehrtägigen Kita- und Schulfahrten, für persönlichen Schulbedarf in Höhe von jährlich 174 €.
Online kann ganz unverbindlich geprüft werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, z.B. mithilfe dieses Wohngeldrechners.
Weitere Informationen zum Antrag auf Wohngeld, Bildung und Teilhabe sowie weitere staatliche Unterstützungsmöglichkeiten finden sich hier auf unserer Webseite.
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