Erfahrungsgemäß werden jährlich Unterstützungsleistungen wie Wohngeld lediglich von einem Teil derjenigen Haushalte/Familien beantragt, die anspruchsberechtigt sind. Zudem hat sich zum 01.01.2023 der Empfänger*innenkreis der Wohngeldberechtigten aufgrund der Energiepreiskrise noch einmal deutlich erhöht.
In den kommenden Wochen möchten wir beispielhaft ein paar Familien vorstellen, die Anspruch auf Wohngeld haben.
Das AWO Büro KINDER(ar)MUT unterstützt Familien bei der Antragstellung.
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Anspruch auf Wohngeld prüfen + Wohngeld beantragen
Erfahrungsgemäß werden jährlich Unterstützungsleistungen wie Wohngeld lediglich von einem Teil derjenigen Haushalte/Familien beantragt, die anspruchsberechtigt sind. Zudem hat sich zum 01.01.2023 der Empfänger*innenkreis der Wohngeldberechtigten aufgrund der Energiepreiskrise noch einmal deutlich erhöht.
In den kommenden Wochen möchten wir beispielhaft ein paar Familien vorstellen, die Anspruch auf Wohngeld haben:
Familie B. mit 3 Personen aus Brandenburg (Mietstufe 4):
Zur Familie B zählen ein alleinerziehender Vater mit zwei Kindern im Alter von 4 und 11 Jahren. Sie wohnen in Brandenburg (Mietstufe 4) zahlen monatlich 1200 Euro Kaltmiete. Der Vater verdient 2989 Euro brutto im Monat. Er hat Abzüge für die Einkommenssteuer, gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Rentenversicherung.
Die Familie hat Anspruch auf WOHNGELD.
Da die Familie Wohngeld bezieht, besteht für die Kinder Anspruch auf LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE (BuT) – Kosten für Mittagsverpflegung, für ein- und mehrtägigen Kita- und Schulfahrten, für persönlichen Schulbedarf in Höhe von jährlich 174 €.
Online kann ganz unverbindlich geprüft werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, z.B. mithilfe dieses Wohngeldrechners.
Weitere Informationen zum Antrag auf Wohngeld, Bildung und Teilhabe sowie weitere staatliche Unterstützungsmöglichkeiten finden sich hier auf unserer Webseite.
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