Anspruch auf Wohngeld prüfen + Wohngeld beantragen

AWO Büro KINDER(ar)MUT unterstützt bei der Antragstellung

Anspruch auf Wohngeld prüfen + Wohngeld beantragen

AWO Büro KINDER(ar)MUT unterstützt bei der Antragstellung

Erfahrungsgemäß werden jährlich Unterstützungsleistungen wie Wohngeld lediglich von einem Teil derjenigen Haushalte/Familien beantragt, die anspruchsberechtigt sind. Zudem hat sich zum 01.01.2023 der Empfänger*innenkreis der Wohngeldberechtigten aufgrund der Energiepreiskrise noch einmal deutlich erhöht.

In den kommenden Wochen möchten wir beispielhaft ein paar Familien vorstellen, die Anspruch auf Wohngeld haben.

Das AWO Büro KINDER(ar)MUT unterstützt Familien bei der Antragstellung.


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Anspruch auf Wohngeld prüfen + Wohngeld beantragen

Erfahrungsgemäß werden jährlich Unterstützungsleistungen wie Wohngeld lediglich von einem Teil derjenigen Haushalte/Familien beantragt, die anspruchsberechtigt sind. Zudem hat sich zum 01.01.2023 der Empfänger*innenkreis der Wohngeldberechtigten aufgrund der Energiepreiskrise noch einmal deutlich erhöht.

In den kommenden Wochen möchten wir beispielhaft ein paar Familien vorstellen, die Anspruch auf Wohngeld haben:

Familie C. mit 2 Personen aus Potsdam (Mietstufe 4):

Zu Familie C. zählen eine alleinerziehende Mutter mit einer Tochter im Alter von 18 Jahren aus Potsdam (Mietstufe 4). Sie zahlen monatlich eine Kaltmiete von 700 Euro. Die Mutter hat ein monatliches Einkommen von 1040 Euro brutto. Sie hat Abzüge für die Einkommenssteuer, die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung. Ihre Tochter arbeitet neben der Schule auf Minijob Basis und hat ein Einkommen von 520 Euro netto. Sie hat Abzüge für die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung.

Die Familie hat Anspruch auf WOHNGELD.

Da die Familie Wohngeld bezieht, besteht für die Kinder Anspruch auf LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE (BuT) – Kosten für Mittagsverpflegung, für ein- und mehrtägigen Kita- und Schulfahrten, für persönlichen Schulbedarf in Höhe von jährlich 174 €.

Online kann ganz unverbindlich geprüft werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, z.B. mithilfe dieses Wohngeldrechners.

Weitere Informationen zum Antrag auf Wohngeld, Bildung und Teilhabe sowie weitere staatliche Unterstützungsmöglichkeiten finden sich hier auf unserer Webseite.

Gern unterstützen wir bei der Antragstellung!

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