Beratung zu familienunterstützenden Leistungen

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin zur persönlichen Beratung.

…Laura würde gern Fußball im Sportverein spielen. Tims Zirkel ist mal wieder verloren gegangen. Emilys Klassenfahrt steht bald an. Leon startet nächsten Monat in sein neues Schuljahr. Paul möchte Gitarre lernen …und Sie wissen manchmal einfach nicht, wie das für Ihr Kind ermöglicht werden kann? …dann gehören Sie vielleicht zu den 70% aller Eltern in Deutschland, die nicht die Leistungen beziehen, auf die sie und ihre Familie von Seiten des Staates einen Anspruch haben.

Wenn Sie Fragen haben zu den Leistungen, die Ihnen als Familie zustehen, wenden Sie sich gern an uns. Wir informieren Sie zu möglichen Leistungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

 

Unsere Standorte und Zeiten für eine individuelle persönliche Beratung finden Sie unterhalb des Downloadbereiches.

 

Hier finden Sie wichtige Anträge und Formulare zum Download:

Wer hat Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)?

Anspruchsberechtigt sind Empfänger*innen einer dieser staatlichen Leistungen:

Bürgergeld (ehemals ALGII), Sozialhilfe, Sozialgeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag, Wohngeld

Wo können Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beantragt werden?
  • Wer Bürgergeld (ehemals ALGII) bekommt, stellt den Antrag beim Jobcenter
  • In allen anderen Fällen kann der Antrag bei der Stadt, der Gemeinde oder dem Landkreis gestellt werden
  • Potsdam: ab sofort kann der Antrag auf Bildung- und Teilhabe bei der Stadt Potsdam online gestellt werden: verwenden Sie dafür diesen Link.

Weitere Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten Sie hier auf dem Familienportal des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

 

Wenn Sie Bürgergeld (ehem. ALGII) beziehen, nutzen Sie bitte diesen Antrag:

 

Wenn Sie Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, nutzen Sie bitte diesen Antrag:

Familien, die keinen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) haben, sich aber dennoch in einer finanziellen Notlage befinden, können über den Schulsozialfonds für Alles, was zur Teilhabe am schulischen Leben und zur Erfüllung der Schulpflicht notwendig ist, eine finanzielle Unterstützung beantragen (Beispiele: persönlicher Schulbedarf, Schreibmaterialien, Taschenrechner, Sportkleidung, Arbeitshefte, eintägige Exkursionen, Zuschuss zu Kosten einer Klassenfahrt).

Dazu sollte ein formloser, aber begründeter Antrag an die Schulleitung der Schule gestellt werden, die Ihr Kind besucht.

Die Schulleitung entscheidet über den Antrag. Die mögliche Bewilligung und deren Höhe richtet sich nach den Gesamtmitteln, die durch das Ministerium des Landes Brandenburg im jeweiligen Schulsozialfonds zur Verfügung stehen und danach, wieviele Eltern im Schuljahr Unterstützung aus dem Schulsozialfonds beantragen.

Erfahrungsgemäß werden jährlich Unterstützungsleistungen wie Wohngeld lediglich von einem Teil derjenigen Haushalte/Familien beantragt, die anspruchsberechtigt sind. Zudem hat sich zum 01.01.2023 der Empfänger*innenkreis der Wohngeldberechtigten aufgrund der Energiepreiskrise noch einmal deutlich erhöht.

Hier kann man online unverbindlich prüfen, ob ggf. Anspruch auf Wohngeld (Mieter*innen und Wohneigentümer*innen) besteht.

Wichtig: Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie für Ihr Kind/Ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) in Anspruch nehmen!

Erfahrungsgemäß werden jährlich Unterstützungsleistungen wie der Kinderzuschlag lediglich von einem Teil derjenigen Haushalte/Familien beantragt, die anspruchsberechtigt sind.

Hier kann man online unverbindlich mithilfe des "KiZ Lotsen" prüfen, ob ggf. Anspruch auf Kinderzuschlag besteht.

Wichtig: Wenn Sie Kinderzuschlag beziehen, können Sie für Ihr Kind/Ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) in Anspruch nehmen!

"Das Land Brandenburg unterstützt jedes Jahr Familien mit geringem Einkommen aus Brandenburg bei ihrem Urlaub. Bei der Förderung sollen vor allem Familien in besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familien mit einem behinderten Familienmitglied oder Familien mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden.

Die Ferienzuschüsse betragen zehn Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied.

Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können Zuschüsse erhalten. Der Zuschuss soll für mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden, in begründeten Einzelfällen sind Abweichungen von der Mindestreisedauer möglich.

Die Förderung muss mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht." [Auszug von der Webseite des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)]

Wir beraten Sie zu diesen Themen

 

Weitere Beratungs- und Unterstützungsleistungen finden Sie zudem auf der Hilfe.Jetzt! - Seite des AWO Bezirksverband Potsdam e.V.

 

Hier finden Sie uns für eine individuelle persönliche Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung:

 

Potsdam Innenstadt

Büro KINDER(ar)MUT
Babelsberger Str. 12
Bahnhofspassagen, 5. OG, Westturm
14473 Potsdam
ohreb-xvaqrezhg@njb-cbgfqnz.qr

dienstags, 9 - 12 Uhr

donnerstags, 14 - 16 Uhr

freitags, 9 - 14 Uhr (in ukrainischer Sprache)

П'ятниця, 9:00-14:00 (консультації українською)

und individuell nach telefonischer Terminvereinbarung

Potsdam Stern

im AWO Eltern-Kind-Zentrum
Kurberatung Potsdam Mutter-/Vater-Kind und pflegende Angehörige
Mutter-/Vater-Kind-Kurberatung sowie pflegende Angehörige
Röhrenstraße 6
14480 Potsdam
FAX +49 331 73040726
xhera@njb-cbgfqnz.qr

dienstags, 14 - 16 Uhr

und individuell nach telefonischer Terminvereinbarung

Potsdam Drewitz

oskar. Das Begegnungszentrum

Oskar-Meßter-Straße 4-6, 14480 Potsdam

mittwochs & freitags, 9 - 11 Uhr

beim kostenfreien Stadtteilfrühstück

Potsdam Schlaatz

Bürgerhaus am Schlaatz

Schilfhof 28, 14478 Potsdam

dienstags, 9 - 10:30 Uhr

beim kostenfreien Stadtteilfrühstück

Potsdam West

Alte Druckerei
Sellostrasse 6A
14471 Potsdam
nygr.qehpxrerv@njb-cbgqnz.qr

mittwochs, 10 - 14 Uhr (in ukrainischer Sprache)

Середа, 10:00 - 14:00 (консультації українською)

 
Weitere Informationen

Unmittelbare Unterstützung von Familien bei der Beantragung von Leistungen für die Teilhabe von Kindern

Nur ein Teil der Familien, die dazu berechtigt sind, familienunterstützende Leistungen zu beziehen, nehmen diese staatliche Unterstützung auch in Anspruch.

Hierbei ist zu beobachten, dass sowohl Scham über solche Notwendigkeit als auch die Bewältigung der Antragstellung selbst oder gar Unwissenheit über diese Möglichkeit Hürde und Hindernis darstellen. Daher sind insbesondere Kinder aus armen oder von Armut betroffenen Familien ungleichen Bildungschancen oder gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten ausgesetzt. Ihre Familien bedürfen einer erhöhten Unterstützung.

Eltern sollen über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von familienunterstützenden Leistungen aufgeklärt und informiert werden. Gleichzeitig gilt es, sie bei der Antragstellung zu unterstützen.

Die verschiedenen Projekte des AWO Büro KINDER(ar)MUT dienen dazu, auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot aufmerksam zu machen, um so möglichst viele Familien zu dem Thema zu erreichen.

Für die jeweiligen Antragstellungen der Familien ist eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden vorgesehen. Die Mitarbeiter*innen des AWO Büro KINDER(ar)MUT qualifizieren sich regelmäßig und aktuell zu den Leistungsansprüchen für Familien und den gesetzlichen Neuerungen, um eine bestmögliche Beratung und Unterstützung zu gewährleisten.

Aus der Beratungsarbeit sollen Elternangebote und –kurse eruiert werden. Das Ziel dabei ist es, praktische Unterstützungshilfen für Familien zu entwickeln. Die Mitarbeiter*innen sollen dabei als Vermittlungsansprechpartner*innen und Begleiter*innen rund um Fragen der Bürokratiebewältigung zum Erhalt von familienunterstützenden Leistungen wie auch für Fragen rund um Erziehung und Familienstärkung fungieren.
Die Beratungsstandorte befinden sich dezentral in den Potsdamer Stadtteilen. Dadurch sind für die Familien wohnortnahe und niedrigschwellige Angebote zur Begleitung und Beratung geschaffen und die Hürden, Unterstützungsmöglichkeiten wahrzunehmen, minimiert.

 
 

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